Stiftungsfonds
Der Stiftungsfonds ist eine Zustiftung, die mit der Auflage der Stifterin oder des Stifters einer Zweckbindung (Namen und/oder Zweck) verbunden ist. Dies bedeutet, dass die Erträge aus dem Stiftungsfonds (prozentual aus den Gesamterträgen der Stiftung errechnet) für einen bestimmten Zweck verwendet werden. Damit erhöht der Stiftungsfonds als besondere Form der Zustiftung das grundsätzlich nicht verbrauchbare Grundstockvermögen der Stiftung. Die Universitätsstiftung Hohenheim bietet diese Möglichkeit für Stiftungsfonds an, die Mindesthöhe wird zuvor mit dem Vorstand der Stiftung festgelegt.