Treuhandstiftung
Bei der Einrichtung einer Treuhandstiftung, auch rechtlich unselbstständige Stiftung, nicht rechtsfähige Stiftung bzw. fiduziarische Stiftung genannt, schließt die Stifterin oder der Stifter mit dem Treuhänder (hier die Hohenheimer Universitätsstiftung) einen Treuhändervertrag, der die Errichtung und Verwaltung der Treuhand-stiftung zum Inhalt hat. Die Stifterin oder der Stifter übereignet dem Treuhänder dazu für einen von ihm bestimmten Stiftungszweck bestimmte Vermögenswerte. Damit bietet sich für Stifterinnen und Stifter die Möglichkeit, ein wichtiges persönliches Anliegen dauerhaft an der Universität Hohenheim zu fördern.
Die Universitätsstiftung Hohenheim bietet diese Möglichkeit für Treuhandvermögen an, die Mindesthöhe wird zuvor mit dem Vorstand der Stiftung festgelegt.